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Vorgespräch
Therapie
Hinweis zu Abrechnungsbedingungen
Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen durch Heilpraktiker umsatzsteuerfrei. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, sodass Sie für die Inanspruchnahme meiner Leistungen immer selbst bezahlen.
Nach einer erfolgten Konsultation ist Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nicht abhängig von einer späteren Kostenübernahme durch Zusatzkassen oder ähnliches!
Alle Absprachen und Abwicklungen zwischen Patient und Kasse liegen allein in deren Vereinbarung und deren Verantwortung.
Vorteile für Sie:
Seitentitel-Foto: helloquence, unsplash.com