Vitus Benken

Honorar

Vor­ge­spräch

  • Klä­rung Ihres Anliegens
  • Beant­wor­tung Ihrer Fragen
  • Auf­zei­gen von mög­li­chen Vorgehensweisen
  • zeit­li­che Begren­zung nach Einzelfall
  • kurz­fris­ti­ge Terminverfügbarkeit
€ 50,- pauschal

The­ra­pie

  • Klä­rung des aktu­el­len Ziels der Sitzung
  • Lösungs­ori­en­tier­ter Ansatz der Therapie
  • Ziel: voll­stän­di­ge Lösung des gewünsch­ten (Teil-)Ziels
  • Vor- und Nach­be­spre­chung in jeder Sitzung
  • Zeit­li­cher Umfang bis zu 2 Stun­den (danach sinkt nor­ma­ler­wei­se die Kraft deutlich)
  • kurz­fris­ti­ge Terminverfügbarkeit
€ 250,- Hono­rar je Sitzung 

Hin­weis zu Abrech­nungs­be­din­gun­gen
Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heil­be­hand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker umsatz­steu­er­frei. Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten in der Regel nicht, sodass Sie für die Inan­spruch­nah­me mei­ner Leis­tun­gen immer selbst bezahlen.

Nach einer erfolg­ten Kon­sul­ta­ti­on ist Ihre Zah­lungs­ver­pflich­tung mir gegen­über nicht abhän­gig von einer spä­te­ren Kos­ten­über­nah­me durch Zusatz­kas­sen oder ähn­li­ches!
Alle Abspra­chen und Abwick­lun­gen zwi­schen Pati­ent und Kas­se lie­gen allein in deren Ver­ein­ba­rung und deren Verantwortung.

Vor­tei­le für Sie:

  1. Kos­ten entfallen
    1. für Befun­der­stel­lung für die Krankenkasse
    2. für Bean­tra­gung der Kostenübernahme

  1. Ihre Kran­ken­kas­se erhält kei­ne Infor­ma­ti­on über eine Behandlung
    1. Vor­teil­haft, falls Sie spä­ter eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen
    2. Vor­teil­haft, wenn Sie spä­ter in den Staats- oder öffent­li­chen Dienst wech­seln wollen

Sei­ten­ti­tel-Foto: hel­lo­quence,  unsplash.com